Finanz-Blog mit Martina Tellermann
von der Volksbank in Schaumburg und Nienburg

Januar 2024

Ein herzliches Willkommen von Martina Tellermann, eurer Finanz-Bloggerin der Volksbank in Schaumburg und Nienburg. Im Wechsel mit unseren Kolleginnen und Kollegen der Volksbank Hameln-Stadthagen sowie der Sparkasse Schaumburg informieren wir euch regelmäßig über Finanzthemen und geben gerne Tipps und Trends an euch weiter.

Was sich 2024 ändert!

Auf diese Neuerungen könnt ihr euch 2024 einstellen

Ab 1. Januar 2024 treten diverse gesetzliche Änderungen in Kraft. Einige davon habe ich für euch zusammengefasst. Sie könnten sich auch auf euren Geldbeutel positiv auswirken.

Privathaushalte: Mehr Zuwendungen – weniger Steuern

Steuerliche Entlastungen
Für Privatpersonen gibt es zum Jahreswechsel einige steuerliche Entlastungen. Gemäß dem Inflationsausgleichsgesetz steigt zum 1. Januar 2024 der steuerfreie Grundbetrag um 696 Euro auf 11.604 Euro und der Kinderfreibetrag für beide Elternteile um 360 Euro auf 6.384 Euro.

Inflationsausgleich
Durch das Inflationsausgleichsgesetz wurden bereits in diesem Jahr wesentliche Anpassungen vorgenommen. Die Tarifeckwerte wurden im Verhältnis zur erwarteten Inflation nach oben hin angepasst. Das hat Auswirkungen auf den Spitzensteuersatz. Dieser greift ab dem Jahr 2024 erst bei 66.761 Euro.

Sozialversicherung
Auch 2024 werden die Bezugsgrößen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung gekoppelt. So soll die Bezugsgröße 2024 in den alten Bundes-ländern auf 3.535 Euro (2023: 3.395 Euro) pro Monat oder 42.420 Euro im Jahr steigen. In den neuen Bundesländern erhöht sie sich für die Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 3.465 Euro (2023: 3.290 Euro) im Monat oder 41.580 Euro im Jahr.

Kinderkrankengeld
Erhöht werden soll für 2024 und 2025 der Anspruch auf Kinderkrankengeld. Elternteile sollen dies dann für 15 statt zehn Arbeitstage pro Kind beziehen können, Alleinerziehende für 30 Arbeitstage. Zugleich sollen Eltern mit einem kranken Kind dann erst nach vier Tagen zum Arzt gehen müssen, um ein Attest zu erhalten. Bisher war dies ab dem ersten Tag erforderlich.

Erwerbsminderungsrente
Finanzielle Verbesserungen können Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente ab Juli 2024 erwarten. Für Personen, bei denen der Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014 lag, gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Wer die Rente erstmals zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 bezogen hat, erhält 4,5 Prozent mehr. Die Rentenversicherung prüft dabei selbst, wer davon profitiert, und zahlt den Zuschlag ohne Antragstellung aus. Auch die reguläre Rente wird ab Mitte Juli 2024 steigen – auf welche Höhe, wird erst im Frühjahr 2024 vom Bundeskabinett festgelegt.

Mindestlohn
Auch der Mindestlohn wird – um insgesamt 41 Cent – angehoben. Er liegt dann bei 12,41 Euro pro Stunde. Anfang 2025 steigt er um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro. Auch Personen, die einen Minijob haben, profitieren davon. Durch eine neue Reform steigen der Mindestlohn und die monatliche Entgeltgrenze für Minijobs parallel. Ab dem 1. Januar 2024 liegt die Entgeltgrenze nicht mehr bei 520 Euro, sondern bei 538 Euro pro Monat.

Pflegegeld
Für pflegebedürftige Menschen und ihre betreuenden Angehörigen bringt das Jahr 2024 wichtige Veränderungen. So werden das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen um fünf Prozent erhöht. Außerdem können berufstätige pflegende Angehörige ab 2024 das Pflegeunterstützungsgeld jährlich für bis zu zehn Arbeitstage beantragen. Bisher war dies nur einmal pro Pflegefall möglich. Auch der Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten bei einer Heimunterbringung wird 2024 erhöht. Im ersten Jahr steigt er von bisher fünf auf 15 Prozent, im zweiten Jahr von 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von 70 auf 75 Prozent.

Umwelt: Mehr Förderung – weniger CO2-Ausstoß

Gebäudeenergiegesetz
Kaum ein Gesetzesvorhaben wurde im laufenden Jahr wohl so heftig und kontrovers diskutiert wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder „Heizungsgesetz“, das ab 2024 greift. Demnach dürfen ab 2024 nur noch Heizungen mit einem hohen Verbrauchs­anteil erneuerbarer Energien in Häuser eingebaut werden.

Vor 2024 eingebaute funktionierende Heizungen müssen dabei allerdings nicht – wie vielfach befürchtet – ausgetauscht werden. Ab 2024 neu eingebaute Heizungen in neu errichteten Gebäuden in Neubaugebieten müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In Bestandsgebäuden und bei Neubauten, die Baulücken füllen, gilt diese Vorgabe erst später. Hier soll zunächst eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung vorliegen.

Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, erhält eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung ist bis Ende 2024 zusätzlich ein Geschwindigkeitsbonus von 25 Prozent vorgesehen. Einkommensabhängig erhalten selbstnutzende Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich noch einmal einen Bonus von 30 Prozent. Die Boni können miteinander kombiniert werden. Die Förderung darf aber 70 Prozent der Kosten nicht übersteigen.

Balkonkraftwerke
Einfacher werden soll ab 2024 die Installation eines sogenannten Balkonkraftwerks. Dafür hat die Bundesregierung entsprechende Gesetzesänderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht beschlossen. Ein Balkonkraftwerk soll dabei künftig als privilegierte Maßnahme eingestuft werden. Dies umfasst bauliche Veränderungen, die weder Vermieter noch Wohnungseigentümergemeinschaften blockieren können. Ihr Mitspracherecht, wie ein Balkonkraftwerk angebracht wird, bleibt aber weiter bestehen. Mit den geplanten Neuerungen einher gehen erweiterte Leistungs- und Nutzungsparameter sowie ein vereinfachtes Anmeldeverfahren der begehrten Anlagen. Aktuell befindet sich das Vorhaben noch in der Abstimmung.

April 2023

Im Wechsel informieren wir – Sparkasse Schaumburg, Volksbank Hameln-Stadthagen und Volksbank in Schaumburg und Nienburg – über Finanzthemen und geben Tipps und Trends an euch weiter. Dabei freuen wir uns auch, wenn ihr uns Themen nennt, die euch brennend interessieren. Schreibt uns einfach und wir werden versuchen die Vorschläge aufzuarbeiten und die Ergebnisse dann zu veröffentlichen. 

Heute fasse ich, Martina Tellermann, von der Volksbank in Schaumburg und Nienburg zusammen, was wir Banken zur Schaumburger Regionalschau für euch auf die Beine stellen.

Was ist los an den Ständen unserer Banken zur Schaumburger Regionalschau?

Infos rund um Ausbildungsberufe, Nachhaltigkeit, Immobilien und Energiesparen – dazu Mitmach-Aktionen und Wohlfühl-Atmosphäre

Vom 21. bis 23. April 2023 ist es soweit. Dann sind die Türen zur Schaumburger Regionalschau auf dem Festgelände in Stadthagen von jeweils 10:00 bis 19:00 Uhr geöffnet.  Und wir sind mit dabei: die Volksbank in Schaumburg und Nienburg, die Volksbank Hameln-Stadthagen und die Sparkasse Schaumburg.

Ausbildung im Fokus

Schüler aufgepasst! Wir stellen unsere Ausbildungsberufe vor. Sie sind vielfältiger als man glauben mag: Mal abgesehen vom klassischen Bankkaufmann und Bachelor-Studium gibt es auch in den Bereichen Informatik, Immobilien und Digitalisierung interessante Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten. Fragt einfach nach. Ihr findet uns in Halle 3 und 4.

Die Bank-Auszubildenden sind zur Schaumburger Regionalschau mit dabei und freuen sich auf euren Besuch.

 

Immobilien und energetisch sanieren

Ihr seid an aktuellen Immobilienangeboten, Förderprogrammen, und dem Thema energetische Sanierung interessiert? Dann findet ihr ebenfalls in Halle 3 und 4 alles rund ums Thema „Bauen und Wohnen“. Unsere Immobilien- und Finanzierungsspezialisten helfen bei Fragen rund um die Baufinanzierung und geben Tipps, welche staatlichen Zuschüsse in Anspruch genommen werden können.

Nachhaltigkeit

Wie nachhaltig eure regionalen Banken in Schaumburg unterwegs sind, davon könnt ihr euch ebenfalls zur Regionalschau überzeugen. Von der nachhaltigen Geldanlage über nachhaltiges Engagement in der Region bis hin zu Energiesparmaßnahmen im eigenen Unternehmen hat jede unserer Banken ihr eigenes Thema für euch vorbereitet.

Mitmach-Aktionen:

Am Stand der Volksbank in Schaumburg und Nienburg gibt’s Air Hockey und eine TWall, an denen ihr euere Schnelligkeit und Reaktionsfähigkeit messen könnt. Auf eine sogenannte Wirbelwindbox können sich die Besucher des Messestands der Volksbank Hameln-Stadthagen freuen. Die Sparkasse Schaumburg stellt ihre Spendenplattform „Wir lieben Schaumburg“ vor und wird mit einer gezielten „Crowd-Funding“-Aktion mehr als zehn nachhaltig angelegte Projekte von gemeinnützigen Vereinen oder Institutionen in Schaumburg fördern. Jede Privatspende, die während der Messe getätigt wird, verdoppelt die Sparkasse.

Unser regionales Engagement

Unsere Banken sind regional stark verankert und engagieren sich für unsere Region. So fördern wir über unsere normale Geschäftstätigkeit hinaus jedes Jahr viele Projekte für die Menschen in der Region. Dazu gehören Initiativen, von Kindergärten, Schulen und Vereinen. Auch die Schaumburger Regionalschau unterstützen wir gerne als Hauptsponsor. Sie ist eine ideale Plattform, um die Vielfalt und Leistungskraft unserer Schaumburger Unternehmen, Vereine und Institute erlebbar zu machen. 

Alle Besucher dürfen sich auf drei spannende Tage, auf ein tolles Ambiente – auf das Mega-Event SCHAUMBURGER REGIONALSCHAU mit unseren Banken freuen.

Januar 2023

Was ändert sich 2023?

Ein frohes neues Jahr wünscht euch Martina Tellermann, eure Finanz-Bloggerin der Volksbank in Schaumburg und Nienburg. Im Wechsel mit unseren Kolleginnen und Kollegen der Volksbank Hameln-Stadthagen sowie der Sparkasse Schaumburg informieren wir euch regelmäßig über Finanzthemen und geben gerne Tipps und Trends an euch weiter.

Auf diese Neuerungen könnt ihr euch 2023 einstellen

Ab 1. Januar 2023 treten diverse gesetzliche Änderungen in Kraft. Einige davon habe ich für euch zusammengefasst. Sie könnten sich auch auf euren Geldbeutel positiv auswirken.

  • Höherer Grundfreibetrag für Einkommensteuer 

Der Einkommensteuertarif bemisst sich nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Bis zum sogenannten Grundfreibetrag ist das Einkommen steuerfrei. Ab dem 1. Januar 2023 liegt dieser für Alleinstehende bei 10.908 Euro und ist somit 924 Euro höher als im Vorjahr. Bei verheirateten Paaren verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 21.816 Euro. Eine weitere Anhebung ist für 2024 vorgesehen. Auch beim Spitzensteuersatz tut sich etwas: Dieser wird statt wie bisher bei 58.597 Euro in 2023 ab 62.810 Euro greifen.  

  • Mehr Kindergeld 

Die Eltern unter euch können sich freuen: Im kommenden Jahr steigt nämlich auch das Kindergeld. Für die ersten drei Kinder erhalten Familien dann jeweils 250 Euro monatlich (zuvor 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind). Ab dem vierten Kind gibt es pro Monat weiterhin 250 Euro. Zudem steigt der Kinderfreibetrag zum 1. Januar von 8.548 auf 8.952 Euro pro Jahr.

  • Weniger Steuern auf Kapitalerträge 

Prinzipiell müsst ihr alle Einkünfte aus Kapitalvermögen – zum Beispiel Veräußerungsgewinne aus Aktien und anderen Wertpapieren, Zinsen sowie Dividenden – versteuern. Dazu zählen die Abgeltungssteuer sowie eventuell der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuern. Es gibt jedoch den Sparerpauschbetrag – den Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalerträgen. Dieser erhöht sich 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro und bei Ehegatten von 1.602 Euro auf 2.000 Euro. Der Sparerpauschbetrag wird unmittelbar bei der Abrechnung der Kapitalerträge durch die Kreditinstitute berücksichtigt, wenn ihr einen Freistellungsauftrag bei eurer Bank erteilt habt. 

  • Jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze 

Wie in den vergangenen Jahren wird auch im Jahr 2023 die Beitragsbemessungsgrenze an die Einkommensentwicklung angepasst. Es gelten dann neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 4.987,50 Euro im Monat an. In der allgemeinen Rentenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern bei 7.100 Euro im Monat und in den alten Bundesländern bei 7.300 Euro im Monat liegen. 

  • Mini- und Midijob-Grenzen werden erhöht

Gute Nachricht für alle Mini- und Midijobber. Zum 1. Januar 2023 steigt die Midi-Job-Grenze deutlich an. Ihr müsst dann erst ab einem Einkommen von monatlich 2.000 Euro volle Sozialbeiträge zahlen. Zum 1. Oktober 2022 war die Grenze bereits von 1.300 auf 1.600 Euro gestiegen. Seit Oktober beträgt der gesetzliche Mindestlohn zwölf Euro pro Stunde und auch die Verdienstgrenze für Minijobber stieg von 450 auf 520 Euro.

  • Energiepreisbremsen

Hurra – ein Ende der in die Höhe schnellenden Preise für Energie ist in Sicht: Die Preisbremsen für Strom, Fernwärme und Gas kommen zwar offiziell erst im März, sie sollen aber rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar gelten.

> Gas- und Fernwärmepreisbremse: Für 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs subventioniert der Staat den Preis. Beim Gas soll der Preis für private Haushalte und kleinere Unternehmen auf 12 Cent je Kilowattstunde begrenzt werden, bei Fernwärme auf 9,5 Cent. Die Versorger stehen in der Pflicht, die Entlastung direkt mit dem monatlichen Abschlag zu verrechnen.

> Strompreisbremse: Auch hier gilt, dass der Staat 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs subventioniert. Bei Strom ist dann der Preis auf 40 Cent je Kilowattstunde begrenzt.

> Energiepauschale für Studierende: Gerade als Schüler und Student kommt es auf jeden Cent an, deshalb können sich Studierende über die Pauschale von 200 Euro zur Milderung der gestiegenen Kosten freuen. Antragsberechtigt sind etwa 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Bund und Länder arbeiten noch an einer zentralen Antragsplattform. Geplant ist es, die Beträge möglichst schnell auszuzahlen.

Lass uns gerne reden!    

Für deine persönliche Finanzplanung 2023 empfehlen wir dir ein Gespräch mit deinem Bankberater. Themen könnten sein:   

  • Optimierung der Versicherungsbeiträge
  • Anpassung deiner Geldanlagen vor dem Hintergrund gestiegener Zinsen
  • private Krankenversicherung, private Pflegezusatzversicherung oder private Rentenversicherung
  • Freistellungsauftrag

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht), Lohnsteuerhilfeverein, einen Berater bei eurer Bank oder die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.

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