Neues Glück!

MITMACHEN & GEWINNEN

Hier habt ihr jetzt die Chance am Gewinnspiel „3 aus 49“ der Schaumburger Nachrichten teilzunehmen! Wöchentlich könnt ihr einen 150-Euro-Gutschein bei einem der zahlreichen Partner gewinnen. 

So funktioniert‘s: Wählt hier eure 6 Glückszahlen aus, tragt diese in das Formular ein und habt somit die Chance auf einen 150 Euro Gutschein. 
Wer in den Lostopf für den Gutschein kommt, entscheidet sich anhand der Glückszahlen, die bei der Gewinnauslosung am Samstag gezogen werden. Mit mindestens drei passenden Zahlen kommt der Tippschein in die jeweiligen Wochenverlosungen (23.07. – 16.08.2025).

Unter all den richtig getippten Einsendungen wird der Wochengewinner gezogen und bekommt einen Gutschein im Wert von 150 Euro! Der Gewinner oder die Gewinnerin kann sich dann unter den zahlreichen lokalen Partnern, den passenden aussuchen, um den Gutschein einzulösen.

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos. Der Einsendeschluss ist wöchentlich am Samstag 16 Uhr. Jetzt jede Woche mitmachen und die Chance auf einen 150-Euro-Gutschein nutzen. Viel Spaß & Erfolg!

Das Gewinnspiel ist beendet.
Vielen Dank fürs Mitmachen.

DAS SPIELFELD

Wenn Du mindestens 3 richtige Glückszahlen getippt hast, bist Du bei der Auslosung des Wochengewinns dabei.  Automatischer Gewinner ist derjenige, der die meisten richtigen Zahlen getippt hat. Der Gutschein kann ausschließlich bei einem der teilnehmenden Geschäfte eingelöst werden. Es besteht keine Möglichkeit, den Betrag bar zu erhalten bzw. den Gutschein umzutauschen.  Bei mehreren richtigen Einsendungen entscheidet das Los. Einsendungen des Tippscheins im Briefkasten der Schaumburger Nachrichten (Vornhäger Straße 44, 31655 Stadthagen) werden in der Gewinnauslosung nicht berücksichtigt. Mitarbeiter der Madsack Mediengruppe und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schaumburger Nachrichten. Die Gewinner werden kurzfristig von uns benachrichtigt. Die Gutscheine können direkt nach der Mitteilung beim teilnehmenden Partner eingelöst werden.  Abb. symbolisch. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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